Bauleitplanung von A bis Z
Bauleitplanung von A bis Z
Zuständigkeitsregelung
In Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport als Oberste Landesbehörde zugleich die höhere Verwaltungsbehörde. Für die Prüfung von Bebauungsplänen der Gemeinden, die nicht der Kommunalaufsicht des Innenministeriums unterstehen, wurde diese Zuständigkeit auf die Landrätinnen und Landräte übertragen.
Glossar von A bis Z
Von A wie Abwägung bis Z wie Zuständigkeitsregelung: Im Glossar können Sie schnell über einen Begriff zu weiteren Informationen gelangen. Unser Stichwort-Verzeichnis zur Bauleitplanung ist aufwachsend. Wenn Ihnen ein Begriff fehlt, kommen Sie gern auf uns zu.