Bauleitplanung von A bis Z

Bauleitplanung von A bis Z

Gebiets- oder Bestandsänderungen

Flächennutzungspläne gelten bei Gebiets- und Bestandsänderungen oder einem Übergang der Zuständigkeit auf einen Planungsverband fort. Die Zuständigkeit zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung bestehender Pläne geht auf die neue Gebietskörperschaft beziehungsweise den Planungsverband über. 

Großflächige Solarfreiflächenanlagen planen

In einem gemeinsamen Beratungserlass haben das Innen- und das Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein Grundsätze für die Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich aufgestellt. Der Erlass ist eine Hilfestellung für die erforderliche Bauleitplanung der Gemeinden und soll den Ausbau auf geeignete Räume lenken. Außerdem gibt er Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung von Solar-Freiflächenanlagen. Die Planung der Standorte und Anlagen soll sowohl das überragende öffentliche Interesse am Ausbau Erneuerbarer Energien berücksichtigen als auch alle schutzwürdigen Belange.

Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich

Anlage 1 zum Solarerlass: Bundesautobahnen und Schienenwege des übergeordneten Netzes

Großflächigen Einzelhandel planen

Bei der Entwicklung des Einzelhandels müssen ab einer Verkaufsfläche von 800 Ziele der Raumordnung beachtet werden. Die Landesplanungsbehörde hat ergänzend zu den Vorgaben zum Einzelhandel im Landesentwicklungsplan (Kapitel 3.10) eine Handreichung und verschiedene Arbeitshilfen herausgegeben. Sie sollen Kommunen und Projektentwickler bei der Bauleitplanung unterstützen.

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Glossar von A bis Z

Von A wie Abwägung bis Z wie Zuständigkeitsregelung: Im Glossar können Sie schnell über einen Begriff zu weiteren Informationen gelangen. Unser Stichwort-Verzeichnis zur Bauleitplanung ist aufwachsend. Wenn Ihnen ein Begriff fehlt, kommen Sie gern auf uns zu.