Bauleitplanung von A bis Z

Bauleitplanung von A bis Z

Bauleitpläne

Bauleitpläne sind der vorbereitende Flächennutzungsplan und der verbindliche Bebauungsplan.

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Bauleitplanverfahren

Im Bauleitplanverfahren wird festgelegt, wie Flächen beziehungsweise Grundstücke in einer Gemeinde genutzt werden sollen, um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

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Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und ist Grundlage für weitere zum Vollzug des Baugesetzbuch erforderliche Maßnahmen. Er ist als Satzung zu beschließen. 

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Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch

Grundvoraussetzung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ist, dass es sich um die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung handelt. Das sind Bebauungspläne, die die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum Ziel haben.

Betriebe ansiedeln, die energieintensiv und energiewendeaffin sind

Schleswig-Holstein will bis 2040 erstes klimaneutrales Industrieland werden und mehr Betriebe ansiedeln, die den im Land erzeugten Strom aus Erneuerbaren Energien nutzen und ihn in höherwertige Produkte und Dienstleistungen umwandeln. In einer gemeinsamen Mitteilung, die sich an Kommunen, Wirtschaftsförderungen und Projektentwickler richtet, informieren Innen-, Energiewende und Wirtschaftsministerium, wie derzeit Flächen für Batteriespeicher, Rechenzentren, Elektrolyseure und energieintensive Betriebe im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung geplant werden können. Zu dem Thema soll es außerdem eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans geben.

Glossar von A bis Z

Von A wie Abwägung bis Z wie Zuständigkeitsregelung: Im Glossar können Sie schnell über einen Begriff zu weiteren Informationen gelangen. Unser Stichwort-Verzeichnis zur Bauleitplanung ist aufwachsend. Wenn Ihnen ein Begriff fehlt, kommen Sie gern auf uns zu.