Bauleitplanung von A bis Z

Bauleitplanung von A bis Z

Träger öffentlicher Belange

Zu den Trägern öffentlicher Belange gehören Kommunen, Fachbehörden oder -kammern sowie öffentliche Einrichtungen oder Vereine. Sie können die öffentliche Planung und Entwicklung mitgestalten und darauf hinwirken, dass die Belange, die sie vertreten, dabei berücksichtigt werden.

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Glossar von A bis Z

Von A wie Abwägung bis Z wie Zuständigkeitsregelung: Im Glossar können Sie schnell über einen Begriff zu weiteren Informationen gelangen. Unser Stichwort-Verzeichnis zur Bauleitplanung ist aufwachsend. Wenn Ihnen ein Begriff fehlt, kommen Sie gern auf uns zu.