Bauleitplanung von A bis Z
Bauleitplanung von A bis Z
Träger öffentlicher Belange
Zu den Trägern öffentlicher Belange gehören Kommunen, Fachbehörden oder -kammern sowie öffentliche Einrichtungen oder Vereine. Sie können die öffentliche Planung und Entwicklung mitgestalten und darauf hinwirken, dass die Belange, die sie vertreten, dabei berücksichtigt werden.
Glossar von A bis Z
Von A wie Abwägung bis Z wie Zuständigkeitsregelung: Im Glossar können Sie schnell über einen Begriff zu weiteren Informationen gelangen. Unser Stichwort-Verzeichnis zur Bauleitplanung ist aufwachsend. Wenn Ihnen ein Begriff fehlt, kommen Sie gern auf uns zu.