Bauleitplanung von A bis Z

Bauleitplanung von A bis Z

Landschaftsplan

Liegt ein Landschaftsplan vor, müssen dessen Bestandsaufnahmen und Bewertungen in der Umweltprüfung herangezogen werden. Inhalte der Landschaftspläne und Grünordnungspläne, die zur Übernahme geeignet sind, müssen nach Abwägung in den Flächennutzungsplan beziehungsweise in den Bebauungsplan übernommen werden. Wenn Darstellungen des Flächennutzungsplanes oder Festsetzungen des Bebauungsplanes von der Landschaftsplanung abweichen, müssen die Abweichungen in der Begründung erläutert werden.

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Glossar von A bis Z

Von A wie Abwägung bis Z wie Zuständigkeitsregelung: Im Glossar können Sie schnell über einen Begriff zu weiteren Informationen gelangen. Unser Stichwort-Verzeichnis zur Bauleitplanung ist aufwachsend. Wenn Ihnen ein Begriff fehlt, kommen Sie gern auf uns zu.