Telefonate

Untersuchungs- und Strafgefangene dürfen unter bestimmten Voraussetzungen telefonieren. Bei Untersuchungsgefangenen dürfen verfahrenssichernde Anordnungen des Gerichts nicht entgegenstehen.

Letzte Aktualisierung: 01.04.2025

Eingehende Gespräche für Gefangene können leider nicht vermittelt werden. Gefangenen mit Telefonerlaubnis werden die Gebühren von ihrem Telefonkonto abgebucht. Auf dieses Konto können Sie wie folgt einzahlen:

Überweisung
EmpfängerTelio
IBAN

DE95 2004 0000 0614 2947 03

BICCOBADEFFXXX

Sie können maximal einen Betrag in Höhe von 15,- € überweisen. Im Schreibfeld "Verwendungszweck" tragen Sie bitte die 8-stellige Telio-Benutzerkonto-Nr. des Gefangenen ein. Diese Nummer erhalten Sie von dem Gefangenen.

MyTelio

Einzahlungen sind außerdem über www.cyou.org möglich. Hier können Sie den Betrag frei wählen.