Telefonate
Untersuchungs- und Strafgefangene dürfen unter bestimmten Voraussetzungen telefonieren. Bei Untersuchungsgefangenen dürfen verfahrenssichernde Anordnungen des Gerichts nicht entgegenstehen.
Eingehende Gespräche für Gefangene können leider nicht vermittelt werden. Gefangenen mit Telefonerlaubnis werden die Gebühren von ihrem Telefonkonto abgebucht. Auf dieses Konto können Sie wie folgt einzahlen:
| Überweisung | |
|---|---|
| Empfänger | Telio |
| IBAN |
DE95 2004 0000 0614 2947 03 |
| BIC | COBADEFFXXX |
Sie können maximal einen Betrag in Höhe von 15,- € überweisen. Im Schreibfeld "Verwendungszweck" tragen Sie bitte die 8-stellige Telio-Benutzerkonto-Nr. des Gefangenen ein. Diese Nummer erhalten Sie von dem Gefangenen.
MyTelio
Einzahlungen sind außerdem über www.cyou.org möglich. Hier können Sie den Betrag frei wählen.