Gefangene haben das Recht, auf eigene Kosten Briefe abzusenden und zu empfangen.
Für jeden Gefangenen führt die Anstalt ein Konto, auf das Sie Einzahlungen leisten können.
Untersuchungs- und Strafgefangene dürfen unter bestimmten Voraussetzungen telefonieren. Bei Untersuchungsgefangenen dürfen verfahrenssichernde Anordnungen des Gerichts nicht entgegenstehen.
Gefangenen kann gestattet werden, Pakete zu empfangen.