Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen, Seelsorge

Nach § 7 Landestrafvollzugsgesetz SH werden die Persönlichkeit und die Lebensverhältnisse des Gefangenen untersucht, damit im Vollzug eine planvolle Behandlung und Eingliederung nach der Entlassung erfolgen kann.

Letzte Aktualisierung: 28.05.2024

Dabei wird auch eine Verlegung des Gefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt geprüft. Die Planung dieser Behandlung (Vollzugs- und Eingliederungsplan) wird mit dem Gefangenen erörtert.

Der Vollzugs- und Eingliederungsplan enthält unter anderem die besonderen Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen. Diese sollen dazu beitragen, die individuellen Defizite des Gefangenen auszugleichen.

Die Justizvollzugsanstalt Neumünster hält dafür folgende Angebote vor:

  • evangelische und katholische Seelsorge, Freitagsgebet