Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen, Seelsorge
Nach § 7 Landestrafvollzugsgesetz SH werden die Persönlichkeit und die Lebensverhältnisse des Gefangenen untersucht, damit im Vollzug eine planvolle Behandlung und Eingliederung nach der Entlassung erfolgen kann.
Dabei wird auch eine Verlegung des Gefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt geprüft. Die Planung dieser Behandlung (Vollzugs- und Eingliederungsplan) wird mit dem Gefangenen erörtert.
Der Vollzugs- und Eingliederungsplan enthält unter anderem die besonderen Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen. Diese sollen dazu beitragen, die individuellen Defizite des Gefangenen auszugleichen.
Die Justizvollzugsanstalt Neumünster hält dafür folgende Angebote vor:
- Gewalt- und Sexualstraftätertherapie
- Soziales Training
- Suchtberatung illegale Drogen
- Suchtberatung legale Drogen (Alkohol, Medikamente), Cannabis und Spielsucht
- Schuldnerberatung
- Hilfe durch Ehrenamtliche
- Hilfe und Beratung für AIDS-Kranke
- Familienberatung
- Integrationsbegleitung
- evangelische und katholische Seelsorge, Freitagsgebet