Die Betriebe des Vollzuglichen Arbeitswesens der Justizvollzugsanstalt Neumünster haben ihren Schwerpunkt in der Ausbildung und Qualifizierung von Gefangenen im Erstvollzug.
Arbeitstherapie und Arbeitstraining haben das Ziel, die Fähigkeiten der Gefangenen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Haftentlassung zu bessern (§ 31 Landesstrafvollzugsgesetz SH, § 37 Jugendstrafvollzugsgesetz).
Nach § 33 Landesstrafvollzugsgesetz soll geeigneten Gefangenen schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung sowie vorberufliche Qualifizierungen angeboten werden
Geeigneten Gefangenen soll Gelegenheit zur Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung oder Teilnahme an anderen ausbildenden oder weiterbildenden Maßnahmen gegeben werden.
Nach § 7 Landestrafvollzugsgesetz SH werden die Persönlichkeit und die Lebensverhältnisse des Gefangenen untersucht, damit im Vollzug eine planvolle Behandlung und Eingliederung nach der Entlassung erfolgen kann.