Der Förderstandard PluSWohnen für die Zielgruppe des alten- oder behindertengerechten Wohnens sowie für andere betreute Wohnformen gilt im Rahmen der allgemeinen sozialen Wohnraumförderung des Landes.
Aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung stellt die Landesregierung zinsgünstige Darlehen sowie Investitionszuschüsse auch für Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende zur Verfügung.