Besondere Wohnformen

PluSWohnen

Der Förderstandard PluSWohnen für die Zielgruppe des alten- oder behindertengerechten Wohnens sowie für andere betreute Wohnformen gilt im Rahmen der allgemeinen sozialen Wohnraumförderung des Landes.

Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende

Aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung stellt die Landesregierung zinsgünstige Darlehen sowie Investitionszuschüsse auch für Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende zur Verfügung.

Sonderprogramm Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen

Das Innenministerium fördert Wohnraum für Menschen, die nur sehr schwer an eine Wohnung herankommen. 20 Millionen Euro stehen dafür bereit.