Einführung in die soziale Wohnraumförderung
Es gibt viele gute Gründe für die soziale Wohnraumförderung. Einer davon: Bezahlbaren, bedarfsgerechten und energieeffizienten Wohnraum in sozial stabilen Quartieren schaffen.
Die schleswig-holsteinische Wohnraumförderung unterstützt Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dies sind insbesondere Familien mit Kindern, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Personen in sozialen Notlagen. Daneben sollen Wohnumfelder und stabile Wohn- und Nachbarschaftsverhältnisse erhalten und geschaffen werden. Die Wohnraumförderung unterstützt auch den effizienten Einsatz und Verbrauch von Energie bei Wohngebäuden zum Klimaschutz.
Akteurinnen und Akteure
Bei der Förderung spielen verschiedene Akteurinnen und Akteure eine Rolle.
- Das Land Schleswig-Holstein stellt für Investorinnen und Investoren Fördermittel in Form von attraktiven Darlehen und Zuschüssen bereit.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als Förderbank des Landes übernimmt die Förderberatung, die vertragliche Abwicklung mit den Investorinnen und Investoren und Auszahlung der Mittel.
Mehr Informationen der IB.SH zur sozialen Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen - Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) stellt sicher, dass die festgelegten Qualitätsstandards, die energetischen Förderstandards und Mindestanforderungen eingehalten werden.
Mehr Informationen zur Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE)
Verpflichtungen für Unternehmen oder Private
Im Gegenzuge für die günstigen Darlehen und Zuschüsse verpflichten sich die Unternehmen oder Private über einen bestimmten Zeitraum, meist 35 Jahre, über die sogenannte Belegungsbindung nur an Wohnberechtigte zu vermieten. Daneben müssen sie auch eine niedrigere/günstige Bewilligungsmiete/ Nettokaltmiete einhalten und dürfen Mieterhöhungen nur in einem festgelegten Rahmen vornehmen.
Verpflichtungen für die Kommune
Kommunen stellen über die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen und das Führen eines Wohnungskatasters für Förderwohnungen sicher, dass die Wohnungen bei Bezug nur an Wohnberechtigte vermietet und die festgelegten Bewilligungsmieten/ Nettokaltmieten eingehalten werden. Die rechtlichen Grundlagen dafür liefern das Schleswig-Holsteinische Wohnraumförderungsgesetz (SHWoFG) und weitere untergesetzliche Regelungen.
Rechtsgrundlagen
Schleswig-Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz seit 1. Juli 2009
Schleswig-Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz (SHWoFG)
Zuständigkeiten, Einkommensgrenzen, Einkommensermittlung
Durchführungsbestimmungen zur Bemessung der Förderhöhe
Wohnberechtigungsschein, Freistellungen, Wohnungskataster, Geldleistungen
Verwaltungsbestimmungen zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (VB-SHWoFG)
Fördergegenstände, Förderwege, Verfahren
Wohnraumförderungsrichtlinien (WoFöRL)