Beamtenrecht
In Schleswig-Holstein sind 75 Prozent der Beschäftigten in der Landesverwaltung und elf Prozent der kommunalen Beschäftigten verbeamtet.
Sie stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat, haben ihre Aufgaben unparteiisch sowie nach Recht und Gesetz zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.