Arbeitsschutz
Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Prävention in der Arbeitswelt
Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung führt u.a. die Aufsicht über den Vollzug des Arbeitsschutzes durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) und entwickelt konzeptionell den Arbeitsschutz weiter.
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Dabei steht zunehmend die überregionale Planung im Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und die regionale Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) im Mittelpunkt.
Weitere Informationen
LASI: Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
KomNet: Die Wissensdatenbank des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Ländes Nordrhein-Westfalen bieten einen Überblick, über die Fragen, die sich Beschäftigte, Arbeitgebende oder Verantwortliche für Arbeitsschutz bei der täglichen Arbeit stellen:
Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (nrw.de)
BMAS: Aktuelles zum Arbeitsschutz aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Weitere Bereiche des Arbeitsschutzhandelns sind beispielsweise die Tätigkeiten mit Gefahr- und Sprengstoffen, die Betriebs- und Anlagensicherheit sowie die allgemeine Unfallverhütung an Arbeitsplätzen.
Auch der Schutz besonderer Personengruppen wie zum Beispiel werdender und stillender Mütter, Jugendlicher und Heimarbeiter sowie das Arbeitszeitrecht stehen im Fokus der Aufgaben des Ministeriums, das unter anderem eng mit den Berufsgenossenschaften sowie mit Wirtschaft und Gewerkschaften zusammenarbeitet.
Das Sozialministerium beschäftigt sich außerdem mit allen Aspekten der gesundheitlichen Prävention in der Arbeitswelt. Bearbeitet werden die Bereiche der betrieblichen Gesundheitsförderung und alle Fragen mit arbeitsmedizinischer Relevanz. Die Funktion "Landesgewerbearzt" ist in das Ministerium eingegliedert.
Schwerpunktaktion „Lagerung von Flüssiggasflaschen im Einzelhandel“
Campingkocher, Gasgrills, Herde und Öfen auf Booten und Jachten oder in Wohnmobilen werden in aller Regel mit Flüssiggas betrieben. Bei Gashändlern, auf Campingplätzen, in vielen Baumärkten und auch Tankstellen können mit Flüssiggas gefüllte Gasflaschen erworben und ausgetauscht werden. Von Flüssiggasflaschen kann eine erhebliche Gefahr für Personen und die Umgebung ausgehen. Im schlimmsten Fall kann eine explodierende Flüssiggasflasche ein Fahrzeug oder Haus vollständig zerstören. Üblicherweise werden die für den Verkauf vorgesehenen sowie die zurückgegebenen Flaschen im Außenbereich in Gitterboxen gelagert. Da bei Kontrollen aufgefallen ist, dass die Lagerung sehr häufig mängelbehaftet ist, wird das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) die Lagerung von Flüssiggasflaschen künftig vermehrt überprüfen. Unternehmen, von denen bekannt ist, dass diese Flüssiggas an den Endkunden vertreiben, wurden per Schreiben über die Kontrollen informiert.
Um zu überprüfen, ob Sie Ihre Flüssiggasflaschen ordnungsgemäß lagern, können Sie folgende Checkliste verwenden:
Checkliste „Lagerung von Flüssiggasflaschen“
In der Checkliste sind die wichtigsten Punkte enthalten, die bei der Lagerung zu beachten sind.
Ergänzende Informationen
Zum Thema
- Arbeitsmedizin
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeit
- Asbest
- Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
- Jugendarbeitsschutzuntersuchung
- Mutterschutz - "VorSorge" um das ungeborene Kind
- Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb
- On- und Offshore Windenergie
- Staatlicher Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel
- E-Mail : Poststelle@sozmi.landsh.de
- Telefon : 0431 988-0
- Fax : 0431 988-5416