Leistungen des LASG von 'A bis Z'
Leistungen des LASG von 'A bis Z'
Lastenhandhabung
Bei vielen beruflichen Tätigkeiten müssen Gegenstände, Arbeitsmittel und Werkzeuge unter Einsatz von menschlicher Muskelkraft bewegt werden. Sind solche Lasten zu schwer oder werden sie zu häufig oder in ungünstigen Körperhaltungen gehoben und getragen, kann dies zu Verschleißerscheinungen und anderen Gesundheitsschäden führen.
Leid und Unrecht in Schleswig-Holstein (Fonds)
Lenk- und Ruhezeiten
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich Personen oder Güter befördern, sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Lenkzeiten nicht zu überschreiten und Ruhezeiten einzuhalten. Die Vorschriften gelten für Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.