Leistungen des LASG von 'A bis Z'
Leistungen des LASG von 'A bis Z'
DDR-Haftopfer
Druckluftverordnung
Arbeiten in Druckluft sind Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einem Überdruck von mehr als 0,1 bar ausgesetzt sind. Bei Arbeiten in Druckluft bestehen besondere Gesundheitsgefahren.
Die Druckluftverordnung gilt für Arbeiten in Druckluft, soweit diese von einem Arbeitgeber gewerbsmäßig ausgeführt werden.