Informationen zur Sozialen Entschädigung
Menschen, die allein oder mit ihren Familienangehörigen in eigener Wohnung oder einer selbst gewählten Betriebsstätte sich regelmäßig wiederholende Arbeit im Auftrag eines anderen gegen Entgelt ausüben, unterfallen dem Heimarbeitsgesetz.
Informationen zur Heimarbeit
Informationen
Antrag