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Änderung und Mitteilung Ihrer Bankverbindung
Hier können Sie dem Finanzamt Ihre neue oder geänderte Bankverbindung mitteilen.
Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)
Seit 2013 ist die Lohnsteuerkarte digital.
Finanzamtssuche
Über das Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) können Sie das örtlich zuständige Finanzamt ermitteln.
Finanzämter in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es 17 Finanzämter. Die örtlichen Grenzen der Finanzämter sind historisch gewachsen. Ihre räumlichen Zuständigkeiten entsprechen nicht den Kreisgrenzen.
Finanzämter nach steuerlichen Zuständigkeiten
Spezielle Steuerarten sind auf wenige Finanzämter in Schleswig-Holstein konzentriert. Hier finden Sie die Übersicht, welche Steuerart in welchem Finanzamt bearbeitet wird.
Wechsel der Steuerklasse
Wie oft kann ich meine Steuerklasse ändern?
Als Ehegatten/eingetragene Lebenspartner können Sie eine günstigere Lohnsteuerklassenkombination (IV/IV auf III/V oder umgekehrt) beim Finanzamt beantragen. Gleiches gilt für die An- oder Abmeldung von Kindern (Anleitung).
Dafür benötigen Sie das Formular Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern: zur Formularsammlung
Für Eheschließungen seit 2020 gilt: Mit der Eheschließung werden automatisch die Steuerklassen IV/IV vergeben. Eine rückwirkende Änderung der Steuerklassen, z. B. auf III/V (bis zum Tag der Eheschließung) ist möglich.
Wann muss ich die Steuerklasse ändern?
Alle Arbeitnehmer, also auch Ledige, müssen dem Finanzamt mitteilen, wenn bei ihnen die Voraussetzungen für eine ungünstigere Steuerklasse erfüllt sind (zum Beispiel die Voraussetzungen für Steuerklasse II sind weggefallen). Dies gilt auch, wenn eine geringere Zahl von Kinderfreibeträgen zu berücksichtigen ist.
Auch im umgekehrten Fall, wenn die Voraussetzungen für eine günstigere Steuerklasse eintreten, können Sie eine Änderung beantragen.
Alle Änderungen zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen werden über das ELStAM-Verfahren elektronisch übermittelt.
Hinweis:
Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass Sie einen Antrag auf "Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale" gestellt haben. So kann der Arbeitgeber für die nächste Gehaltanweisung die Daten beim Finanzamt abrufen.
Wann wirken die Änderungen?
Diese Änderungen wirken sich erst im nachfolgenden Monat aus.
Informationen für Grenzpendler:innen
Bilinguales deutsch-dänisches Angebot der Finanzämter Flensburg und Nordfriesland (Hauptstelle Leck)
Informationsblatt für Grenzpendler:innen - Informationer for grænsependlere
Kfz-Steuer
Für die Kfz-Steuer ist das Hauptzollamt zuständig.
SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren
Hier finden Sie Informationen des Finanzministeriums Schleswig-Holstein zum SEPA-Verfahren.
Steuerliche Identifikationsnummer - SteuerID
Für die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.
Weiterführende Links
Vereine und Steuern
Arbeitshilfe für Vereinsvertreter:innen: Broschüren und Links