Körperschaftsteuer und Vereine
Hier finden Sie Arbeitshilfen wie Videos, Leitfäden sowie Broschüren und Links für Vereinsvertreter:innen.
Auch Vereine müssen eine Steuererklärung abgeben. Wenn sie gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, räumt ihnen das Steuerrecht besondere Vorteile ein. Dabei gibt es einiges zu beachten. Hier finden Sie eine Übersicht.
Online-Seminar: Steuertipps für Vereine
In dieser knapp dreistündigen Online-Veranstaltung stehen die wichtigsten steuerrechtlichen Regelungen für Vereine auf dem Programm.
Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Nächster Termin:
18.11.2025
19:00 Uhr
Anmeldung können Sie sich hier:
Anmeldung Vereinstour November 2025
Hinweise zum Datenschutz
Für die Veranstaltung wird das Produkt BigBlueButton aus dem Amt für Informationstechnik (AIT) genutzt. Es handelt sich hierbei um ein Opensource-Produkt, welches exklusiv für das AIT und das Bildungszentrum der Steuerverwaltung für Ausbildung und Fortbildung betrieben wird. Die Datenschutzbestimmungen sind somit die des Landes Schleswig-Holstein. Diese Bestimmungen sind sowohl auf der Startseite des Produktes als auch hier einzusehen. Das Produkt besitzt grundsätzlich eine Funktion zur Aufzeichnung, diese ist in unserer Lösung aus Gründen des Datenschutzes nicht aktiviert.
Broschüre: Gemeinnützigkeit und Steuerrecht
Steuerliche Angelegenheiten eines Vereins zu bearbeiten, bietet einige Herausforderungen. In der Broschüre des schleswig-holsteinische Finanzministeriums sind die wichtigsten steuerrechtlichen Bestimmungen in der Broschüre "Steuertipps für Vereine" zusammengefasst. Sie beantwortet Fragen zur Besteuerung bzw. Steuerbefreiung und gibt Rechenbeispiele sowie Musterdokumente an die Hand.
Pflicht: Steuererklärung elektronisch abgeben
Vereine müssen ihre Steuererklärung elektronisch über das ELSTER-Portal abgeben. Dazu ist ein Benutzerkonto notwendig. Dort lässt sich die Steuererklärung kostenlos und ohne Zusatzprogramme erstellen und an das zuständige Finanzamt übermitteln. Nur in Ausnahmefällen zur Vermeidung unbilliger Härten kommt eine Abgabe in Papierform in Betracht.
Notwendige Formulare: "KSt 1" und "Anlage Gem".
Erklärvideo: Steuererklärung per ELSTER abgeben
Informationen zum Nachlesen:
Vortragsfolien "Mein Elster für Vereine" (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei)
Körperschaftsteuererklärung erstellen
Als Hilfestellung hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen einen kostenlosen Leitfaden erarbeitet, der einen Überblick über die einzelnen Schritte bis zur abgeschlossenen Körperschaftsteuererklärung bietet. Der Leitfaden kann auch von Schleswig-Holsteinischen Vereinen genutzt werden.