Elektronischer Rechtsverkehr

Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht es, mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Justizangelegenheiten (Anträge, Klagen etc.) auf einem sicheren Weg elektronisch zu kommunizieren.

Letzte Aktualisierung: 30.06.2022

Hier gelangen Sie zu Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr der Gerichte des Landes Schleswig-Holstein:

Elektronischer Rechtsverkehr

Achtung: Die Übersendung von elektronischen Nachrichten führt nicht dazu, dass diese unmittelbar bearbeitet werden. In eiligen Fällen ist daher zusätzlich telefonisch Kontakt mit der zuständigen Abteilung des Gerichts aufzunehmen; außerhalb der regulären Dienstzeiten ist mit dem Bereitschaftsdienst – ggf. vermittelt über die Einsatzleitstelle der Polizei – Kontakt aufzunehmen.