Ein Autofahrer, der beim Aussteigen in ein Schlagloch tritt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn der schlechte Zustand der Straße offenkundig ist.
Strafen werden von Außenstehenden häufig als zu gering empfunden. Vielfach wird etwa auf sozialen Medien eine Bestrafung „aufs härteste“, eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung, oder die Todesstrafe verlangt. Warum verhängen Gerichte dann nicht einfach die „Höchststrafe“?