Urkundssachen
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Urkundssachen.
Zuständigkeit auf einen Blick
Für die amtsgerichtliche Zuständigkeit kann es auf den Wohnsitz der Schuldnerin bzw. des Schuldners ankommen oder auf den notariellen Amtssitz. Für die Erteilungen von Vollstreckungsklauseln zu den notariellen Urkunden ist beispielsweise das Amtsgericht nach dem letzten Amtssitz der Notarin bzw. des Notars zuständig, soweit diese bis 31.12.2021 aus dem Amt ausgeschieden sind. Für später aus dem Amt ausgeschiedene Notarinnen und Notare ist die Notarkammer zuständig.
Urkundssachen spezifisch
Kontaktinformationen auf einen Blick
Informationen zur allgemeinen Erreichbarkeit des Gerichts finden Sie hier.
Urkundssachen
Allgemeine Informationen zu Urkundssachen
Unter den Begriff Urkundssachen fallen z.B. folgende Aufgaben:
- Erteilung von Ausfertigungen oder Abschriften zu den notariellen Urkunden, die sich in Verwahrung des Amtsgerichts befinden
- Erteilungen von Vollstreckungsklauseln zu den notariellen Urkunden, die sich in Verwahrung des Amtsgerichts befinden
- Anordnung der öffentlichen Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke
Zu den Urkundssachen zählen auch die sonstigen Beurkundungen vor Gericht, z.B. Erbausschlagungserklärungen, Erbscheinsanträge. Diese Beurkundungen werden allerdings in den Nachlassakten und somit in der Nachlassabteilung verwahrt.