Vergaberecht
Das Vergaberecht, auch als öffentliches Auftragswesen bezeichnet, umfasst alle Vorschriften und Regeln über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen.
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Darunter fallen alle Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen über die entgeltliche Beschaffung von Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen. Geregelt wird jedoch nur das Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe, nicht, was Inhalt der Aufträge sein kann.
Mittel wirtschaftlich und sparsam einsetzen
Vorrangiges Ziel des Vergaberechts ist es, durch die wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken. Auftraggeber sind dabei nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern können auch private Unternehmen sein, die dem Vergaberecht unterliegen – zum Beispiel bestimmte Energie- oder Verkehrsunternehmen.
Informationen zum Vergaberecht
Alle wichtigen Regelungen und Vorschriften zum Vergaberecht sowie weiterführende Links finden Sie hier und den folgenden Seiten:
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Seit 1.10.2020: Elektronische Vergabestatistik
Inbetriebnahme der elektronischen Vergabestatistik zum 1. Oktober 2020
Wichtiger Hinweis für alle Vergabestellen
Meldepflichtig sind alle öffentlichen Aufträge und Konzessionen (Zuschlag ab 01.10.2020) von
a) Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 VergStatVO)
b) Unterschwellenvergaben ab 25.000 EUR (§ 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 VergStatVO).
Nach der Überarbeitung der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO), die im März 2020 in Kraft getreten war, hat das BMWi die bundesweite, elektronische Vergabestatistik zum 1. Oktober 2020 eingeführt.
Erläuterung der Ziele durch den Verordnungsgeber (BMWi):
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabestatistik.html
Rechtsgrundlage:
Link zur Vergabestatistikverordnung (i.d.F. vom 25. März 2020)
Link zum Vergabestatistikportal bei DESTATIS zur Registrierung und Anmeldung:
https://erhebungsportal.estatistik.de
Kontakt-Emailadresse für Fragen zur Vergabestatistik:
vergabestatistik@destatis.de
Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)
Am 1. April 2019 trat das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) in Kraft. Es ist für alle Vergabeverfahren anzuwenden, die nach diesem Datum begonnen werden.
Link zum Gesetzestext (Juris)
Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Am 1. April 2019 trat die neue Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung - SHVgVO) in Kraft. Diese ist für alle Vergabeverfahren anzuwenden, die nach diesem Datum begonnen werden.
Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (SHVgVO)
Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte: Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A), Fassung 2019
Europäisches und Bundesvergaberecht
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie umfangreiche Informationen und die Rechtsgrundlagen zum öffentlichen Auftragswesen, zur Vergaberechtsreform 2016 und die aktuellen EU-Schwellenwerte.
Reform der nationalen Vergaben
EU-Schwellenwerte (gültig 01.01.2022 – 31.12.2023)
Nichtamtliche Veröffentlichungen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB
Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit - VSVgV
Wettbewerbsregister des Bundes
Das Wettbewerbsregister des Bundes ersetzt das mittlerweile aufgehobene schleswig-holsteinische Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.
Das Wettbewerbsregister des Bundes ersetzt das mittlerweile aufgehobene schleswig-holsteinische Register zum Schutz fairen Wettbewerbs. Seit Oktober 2021 kann das Bundeskartellamt Unternehmen bei Rechtsverstößen in das Wettbewerbsregister eintragen und Auftraggeber können die Informationen abfragen.
Seit dem 01.12.2021 sind die Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden verpflichtet, dem Bundeskartellamt registerrelevante Entscheidungen mitzuteilen. Außerdem besteht seitdem die Möglichkeit für die Auftraggeber, Informationen abzufragen.
Seit dem 01.06.2022 sind öffentliche Auftraggeber zu einer Abfrage verpflichtet, wenn sie die in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz Auftrags- oder Vertragswerte erreichen.
Einzelheiten zum Wettbewerbsregister gibt es beim Bundeskartellamt:
Elektronische Vergabeplattform SH
Hier finden Sie die Ausschreibungen für Schleswig-Holstein. Öffentliche Auftraggeber sind unter anderem das Land und der Bund, die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) sowie Städte, Gemeinden und Kommunen u. v. m. Diese Seite wird von der GMSH betrieben. e-Vergabe SH
Weitere Links
Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie dazugehörige Verwaltungsvorschriften (VV-LHO)
Landesbeschaffungsordnung (LBeschO)
Landesverordnung zur Ausführung des 4. Teils des GWB
Gesetz über die Errichtung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSHG)
Landesverwaltungsgesetz (LVwG)
Verwaltungskostengesetz des Landes Schleswig-Holstein