Fördergrundlagen und Förderrichtlinien
Die Auswahl- und Fördergrundsätze für das LPW 2021-2027 bilden zusammen mit den Förderrichtlinien wesentliche Fördergrundlagen.
Auswahl- und Fördergrundsätze
Die Auswahl- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm Wirtschaft 2021 (AFG LPW 2021) enthalten Regeln zum Zuwendungsverfahren für alle Maßnahmen. Grundsätzlich gelten die Regelungen sowohl für die Maßnahmen des EFRE-Programms 2021-2027, als auch für die GRW-finanzierten Maßnahmen und die reinen Landesmittelmaßnahmen.
Die AFG LPW 2021 wurden am 22.09.2022 vom EFRE Begleitausschuss angenommen und am 07.11.2022 im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht.
Auswahl- und Fördergrundsätze, Neufassung gültig ab 18.11.2025 (Veröffentlichung Amtsblatt Schl.-H. 2025/392)
Bisherige AFG LPW 2021 (außer Kraft)
Auswahl- und Fördergrundsätze, geänderte Fassung mit Bekanntmachung vom 27.01.2025
Auswahl- und Fördergrundsätze vom 14.10.2022
EFRE-Förderrichtlinien
Wichtig: Scoringbögen
Mit einem Förderantrag müssen auch Angaben zur Umsetzung der Querschnittsziele gemacht werden – über die sogenannten Scoringbögen. Alle Infos und die Bögen finden Sie hier:
Die inhaltlichen Rahmenbedingungen für die EFRE-Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien. Diese enthalten Angaben zu den Zielen der Förderung, dem Verfahren und den Auswahlkriterien.
Akkordeon Förderrichtlinien LPW 2021
Anwendungsorientierte Forschung, Innovationen, zukunftsfähige Technologien und Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie)
Mit dieser Richtlinie werden unter anderem Verbundvorhaben, Innovationsorientierte Netzwerke und neuartige Strukturen des Technologietransfers wie FabLabs oder Innovationshubs gefördert.
Bisherige Fassungen (außer Kraft)
FIT-Richtlinie, Fassung ab 06.01.2025 (Veröffentlichung Amtsblatt 2025/11, 06.01.2025)
FIT-Richtlinie, Fassung ab 27.12.2023 bis 05.01.2025 (PDF, 232KB, Datei ist barrierefrei)
FIT-Richtlinie, Fassung bis 26.12.2023 (PDF, 219KB, Datei ist barrierefrei)
Betriebliche Innovation (BIF-Richtlinie)
Gefördert werden betriebliche Prozess- und Organisationsinnovationen, Entwicklungsvorhaben und komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Bisherige Fassungen (außer Kraft)
Binnenlandtourismus
Gefördert werden investive und nicht-investive Vorhaben sowie Aufbau und Etablierung einer Netzwerk- und Begleitstruktur. Ziel ist es, die touristische Attraktivität von Orten und Regionen im Binnenland Schleswig-Holsteins zu erhöhen sowie neue nachhaltige Angebote zu entwickeln.
Bündelung regionaler Kapazitäten für die Planung und Realisierung digitaler Infrastrukturen
Mit dieser Richtlinie wird die Einrichtung von Beratungszentren gefördert, die eine effektive und technologieneutrale Errichtung und den weiteren Ausbau digitaler Infrastrukturen unterstützen.
Digitale Spiele
Gefördert werden die Konzeptentwicklung, Prototypenentwicklung und die Produktion von digitalen Spielen.
Digitale Spiele, Änderung vom 27.01.2025 (PDF, 204KB, Datei ist barrierefrei)
Digitale Spiele, Änderung vom 16.02.2024 (PDF, 179KB, Datei ist barrierefrei)
Digitale Spiele, Veröffentlichung vom 24.06.2023 (PDF, 326KB, Datei ist barrierefrei)
Niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
Gefördert werden die Digitalisierungsberatung und die Realisierung von Digitalisierungsvorhaben in kleinen Unternehmen.
Bisherige Fassungen (außer Kraft)
Digital Learning Campus Schleswig-Holstein (DLC)
Mit dieser Richtlinie werden Lern- und Kollaborationsmöglichkeiten (DLC-Lernorte) und ein Entwicklungs-Hub gefördert.
Digital Learning Campus Schleswig-Holstein (DLC) (PDF, 260KB, Datei ist barrierefrei)
Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK)
Gefördert werden über den Transfer- und HighTech-Bonus innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste. Als Seed- und SeedInvest-Bonus werden der Aufbau und die Skalierung innovativer und wachstumsorientierter Geschäftsmodelle gefördert.
EIK-Richtlinie, Änderung vom 27.01.2025 (PDF, 201KB, Datei ist barrierefrei)
EIK-Richtlinie, Fassung ab 08.04.2024 (PDF, 195KB, Datei ist barrierefrei)
Bisherige Fassungen (außer Kraft)
EIK-Richtlinie, Fassung ab 27.12.2023 (PDF, 194KB, Datei ist barrierefrei)
EIK-Richtlinie, Fassung bis 26.12.2023 (PDF, 173KB, Datei ist barrierefrei)
Einzelbetriebliche Investitionen
Gefördert werden Investitionen von Gewerbebetrieben verbunden mit der Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen.
Bisherige Fassungen (außer Kraft)
Richtlinie Einzelbetriebliche Investition (EFRE) - Anlage 1 (PDF, 49KB, Datei ist barrierefrei)
Richtlinie Einzelbetriebliche Investition (EFRE) - Anlage 2 (PDF, 222KB, Datei ist barrierefrei)
Energetische Optimierung Bildungsstätten der Jugendarbeit
Gefördert werden Investitionen zur energetischen Optimierung in Bildungsstätten und Stätten der Jugendarbeit.
Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3)
Mit dieser Richtlinie werden Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung der CO2-Emissionen gefördert.
Bisherige Fassungen (außer Kraft)
Flächenrevitalisierung und Altlastensanierung
Mit dieser Richtlinie werden Vorhaben zur Flächenrevitalisierung gefördert, d.h. die Vorbereitung zur Überführung von Verdachtsflächen, Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen, altlastverdächtigen Flächen und Altlasten, versiegelten oder mindergenutzten Flächen in ökologisch wertvolle Flächen innerhalb Schleswig-Holsteins. Hierbei kann auch eine Altlastensanierung gefördert werden.
Bisherige Fassungen (außer Kraft)
KI-Transfer-Hub und KI-Anwendungszentrum Schleswig-Holstein
Mit dieser Richtlinie werden der Aufbau und Betrieb eines KI-Anwendungszentrums sowie ein KI-Transfer-Hub gefördert.
KI-Transfer-Hub und KI-Anwendungszentrum Schleswig-Holstein (PDF, 171KB, Datei ist barrierefrei)
Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-Richtlinie)
Mit dieser Richtlinie werden kleine und mittlere Unternehmen gefördert, die in eine Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft investieren und in den Transfer innovativer, ressourceneffizienter und klimaschonender Technologien in die unternehmerische Praxis.
Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität
Die Förderung nachhaltiger städtischer Mobilität zielt auf die Entlastung öffentlicher Räume vom Autoverkehr. Gefördert werden unter anderem Mobilitätskonzepte sowie Umbau von Verkehrsflächen und Ausbau des Fuß- und Radverkehrs. Die Maßnahme richtet sich an Gemeinden.
Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme
Gefördert werden der Neubau und Ausbau von Wärmenetzen, Wärmespeichern und der Einsatz Erneuerbarer Energien in Wärmenetzen.
Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme, Neufassung vom 02.12.2025 (Veröffentlichung Amtsblatt)
Bisherige Fassungen (außer Kraft)
Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme, Änderung vom 27.01.2025 (PDF, 310KB, Datei ist barrierefrei)
Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme (PDF, 197KB, Datei ist barrierefrei)
Open Innovation
Gefördert wird die Einrichtung von Open Source Program Offices (OSPO) für KMU sowie Errichtung und Betrieb eines übergreifenden OSPO-Netzwerks.
Open Innovation, Fassung ab 07.05.2025 (Veröffentlichung Amtsblatt Schl.-H. 2025/170, 07.05.2025)
Stromspeicher
Gefördert werden Investitionen in Stromspeicher, bei denen der Stromspeicher an eine bestehende Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien angeschlossen wird.
Förderung von Stromspeichern (PDF, 146KB, Datei ist barrierefrei)
Wasserstoffrichtlinie
Gefördert werden unter anderem Vorhaben zur nachhaltigen Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff aus Elektrolyse sowie zur Durchführung erforderliche Studien. Ziel der Förderung ist es, den Einsatz von wasserstoffgestützten Technologien als auch die Energiewende in Schleswig-Holstein voranzubringen.
GRW-Förderrichtlinien
Die inhaltlichen Rahmenbedingungen für die GRW-Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien. Diese enthalten Angaben zu den Zielen der Förderung, dem Verfahren und den Auswahlkriterien. Eine Förderung aus der Gemeinschaftaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist nur in den GRW-Fördergebieten möglich, die Sie der Fördergebietskarte 2022-2027 entnehmen können.
Karte GRW-Fördergebiete SH (PDF, 899KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Akkordeon Förderrichtlinien LPW 2021 - GRW
Einzelbetriebliche Investition
Gefördert werden Investitionen von Gewerbebetrieben verbunden mit der Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen.
Bisherige Fassungen (außer Kraft)
Richtlinie Einzelbetriebliche Investition (GRW) - Anlage (PDF, 92KB, Datei ist barrierefrei)
Hafenrichtlinie (GRW)
Gefördert werden Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen, Zugangsinfrastrukturen sowie Kosten für die Ausbaggerung in See- und Binnenhäfen.
Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten (GRW)
Gefördert wird die Erschließung, der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten.
Richtlinie Industrie- und Gewerbegebiete vom 14. März 2024 (PDF, 119KB, Datei ist barrierefrei)
Förderung von Regionalen Kooperationen (GRW)
Gefördert werden regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagements und Regionalbudgets.
Richtlinie regionale Kooperationen (Veröffentlichung Amtsblatt, 22.11.2024)
Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen (GRW)
Gefördert werden Investitionen in moderne, markt- und zielgruppenorientierte öffentliche Infrastruktureinrichtungen des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind. Dies umfasst ebenfalls modellhafte Infrastrukturen, welche in besonderem Maße geeignet sind, innovative Lösungen für die Folgen des Klimawandels aufzuzeigen.
Förderung nicht-investiver touristischer Maßnahmen (GRW)
Gefördert werden nicht-investive Maßnahmen, die geeignet sind, Impulse für touristische Entwicklung Schleswig-Holsteins zu geben. Dazu gehören bspw. die Erarbeitung regionaler Tourismusentwicklungskonzepte oder Planungs- und Beratungsleistungen, welche der Vorbereitung und Durchführung förderfähiger öffentlicher touristischer Infrastrukturmaßnahmen dienen.
Richtlinie nicht-investive touristische Maßnahmen (Veröffentlichung Amtsblatt, 06.12.2024)