Schwerbehindertenrecht

Anerkennungsverfahren im Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch

Letzte Aktualisierung: 17.03.2022

Für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht, Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), ist in Schleswig-Holstein das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster mit seinen Dienstsitzen in Heide, Lübeck und Schleswig zuständig.

Nähere Informationen zum Thema Schwerbehinderung und zum Landesamt für soziale Dienste finden Sie in hier:

Landesamt für soziale Dienste

Internetseite Alle inklusive

Lebenshilfe Landesverband

Landesrecht

Ausführungsgesetz zum SGB XII