Jugendschutz
Kinder- und Jugendschutz ist eine Aufgabe mit Verfassungsrang, die sowohl im Jugendschutzgesetz als auch im Sozialgesetzbuch und im Jugendförderungsgesetz konkretisiert wird.
Ziel des Jugendschutzes ist es, junge Menschen vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Kinder und Jugendliche sollen zudem befähigt werden, sich zu eigenständigen Persönlichkeiten zu entwickeln, die für sich und andere Verantwortung übernehmen. Um diese Ziele zu erreichen, bietet der Jugendschutz Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern, andere Erziehungsberechtigte und Fachkräfte.
Für Fragen zum Jugendschutz finden sich Ansprechpersonen bei den Kreisen und kreisfreien Städten und auf Landesebene, s.u.