Hochschulbau
Mögliche Bauvorhaben sind von den Hochschulen oder dem UKSH gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium, dem Finanzministerium und der GMSH zu ermitteln und zu konkretisieren.
Für die Durchführung der Bauaufgaben des Landes Schleswig-Holstein liegt die Zuständigkeit für ressortübergreifende Zielvorgaben und für baufachliche Regel- und Standardsetzung beim Finanzministerium. Der GMSH obliegt nach Maßgabe des GMSH-Gesetzes als fachkundigem Organ der öffentlichen Hand die Durchführung der Bauaufgaben des Landes Schleswig-Holstein. Die Durchführung der Bauaufgaben des Landes erfolgt auf der Grundlage der die Landesverwaltung bindenden Gesetze sowie hierzu ergangener Verordnungen und sonstiger öffentlich-rechtlicher oder baufachlicher Verwaltungsvorschriften.