Bauordnungsrecht
Landesbauordnung
Seit Mitte der 1990-er Jahre wurden insbesondere die bauordnungsrechtlichen Verfahren verändert und vereinfacht. Zudem wurden verzichtbare Regelungen gestrichen, Vorschriften reduziert, verfahrensfreie Vorhaben und Verfahrensbeschleunigung vermehrt ermöglicht. Am 5. Juli 2024 ist eine neue Landesbauordnung (LBO) in Kraft getreten.
Ziele der neuen Landesbauordnung
Energiewende unterstützen
Die neue Landesbauordnung verringert die Brandschutzanforderungen für die Installation von Solaranlagen auf Dächern, privilegiert Wärmepumpen und Windenergieanlagen abstandsflächenrechtlich sowie erweitert den Umfang der Verfahrensfreiheit für gebäudeunabhängige Solaranlagen und kleinere Windenergieanlagen.
Baukosten senken, Ressourcen schonen
Die neue Landesbauordnung erleichtert auch das Bauen im Bestand. Dazu wurde unter anderem der Bestandsschutz erweitert in Bezug auf die Brandwände im Dachbereich, die Bauteilanforderungen von Aufenthaltsräumen und die notwendigen Stellplätze. Um die bauordnungsrechtlichen Anforderungen weiter zu flexibilisieren, sollen Bauaufsichtsbehörden Anträge auf Abweichungen genehmigen, wenn nicht zwingende Gründe entgegenstehen.
Mobilfunkausbau beschleunigen
Um den Mobilfunkausbau zu beschleunigen, werden Mobilfunkmasten abstandsflächenrechtlich privilegiert. Zudem wird die Verfahrensfreiheit der Anlagen deutlich ausgeweitet.
Schnellere Verfahren
Ein Bauantrag gilt im vereinfachten Verfahren als genehmigt, wenn die untere Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten darüber entschieden hat (Genehmigungsfiktion). Die neue LBO regelt, dass die Entscheidungsfrist der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Genehmigungsfiktion entweder drei Wochen nach Eingang des Bauantrags oder, falls zusätzliche Bauvorlagen angefordert werden, drei Wochen nach Eingang der nachgeforderten Unterlagen beginnt. Die sogenannte Vollständigkeitsfiktion beschleunigt noch einmal die Genehmigungsverfahren. Damit wurden die Vorschläge des "Bündnisses bezahlbarer Wohnraum" umgesetzt.
Hinweise zur Anwendung
Zu der neuen Landesbauordnung wird eine umfassende Verwaltungsvorschrift herausgegeben: die Hinweise zum Vollzug der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Vollzugsbekanntmachung Landesbauordnung – VollzBekLBO).
Handbuch LBO (Vollzugsbekanntmachung 8/ 2024) (PDF, 3MB, Datei ist barrierefrei)
Bauaufsichtsbehörden
Für Bauvorhaben vor Ort einschließlich Baugenehmigungen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Diese finden Sie über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein, indem Sie dort Ihren Ort eingeben.
Ergänzende Informationen
Gebühren und Auslagen
Landesverordnungen, Erlasse zum Bauordnungsrecht und weitere Informationen
Verordnungen
Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung – VkVO)
Landesverordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO)
Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagenverordnung – GarVO)
Landesverordnung über Feuerungsanlagen (Feuerungsverordnung – FeuVO)
Landesverordnung zur Vereinfachung des bauaufsichtlichen Verfahrens
Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung)
Landesverordnung zur Festsetzung der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung
Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Energieeinsparungsgesetz
Veröffentlichte Erlasse und Informationen zu Prüfingenieurinnen und -ingenieuren und Sachverständigen
Ältere Fassungen der Landesbauordnung
Zur Beurteilung der Rechtslage bei älteren Baugenehmigungen und zu Fragen des Bestandsschutzes ist es wichtig, die damals geltende Rechtslage anhand der älteren Fassungen der Landesbauordnung Schleswig-Holstein nachzuvollziehen. Hier finden Sie die Gesetzestexte der nicht mehr gültigen Landesbauordnungen seit 1950.
Weitere Informationen
Hinweise zu den wasserrechtlichen Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen siehe "Wassergefährdende Stoffe".