Starkregen
Wenn innerhalb kurzer Zeit eine außergewöhnliche Menge Regen fällt, spricht man von Starkregen. Meist treten solche extremen Regenereignisse in den Sommermonaten nach einem Gewitter auf und sind lokal begrenzt. Kann der Boden die immensen Wassermengen nicht aufnehmen und stoßen die örtlichen Kanalisationsnetze an ihre Grenzen, dann werden Straßen und Grundstücke überflutet oder die Fließgewässer können stark anschwellen. Starkregenereignisse können somit zu Überflutungen am Gewässer, aber auch abseits der Gewässer führen.
Kaum Zeit zu reagieren
Da Starkregenereignisse spontan auftreten und nicht präzise vorhergesagt werden können, bleibt in der Regel kaum Zeit, um kurzfristige Schutzmaßnahmen zu treffen. Umso wichtiger ist es, Immobilien durch bauliche Vorsorge jederzeit wasserstark zu machen.
Kaum Zeit zu reagieren
Barrierefreie Informationen
Aktuelle Wetterwarnungen des DWD
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor Starkregen in drei Stufen:
Mehr Informationen zum Thema "Wie werde ich gewarnt" erhalten Sie zusätzlich auf der Seite des Katastrophenschutzes.
Gefährdete Gebiete
Bei Starkregenereignissen fließt das Niederschlagswasser an der Oberfläche ab, wenn die Flächen versiegelt sind oder der Boden das Wasser nicht aufnehmen kann. Je nach Gefälle kommt es zu einem Abfluss über die Geländeoberfläche und zu einer Sammlung in Geländetiefpunkten. Überflutungen aufgrund von Starkregenereignissen können das gesamte Land betreffen, und nicht nur die Gebiete entlang größerer Gewässer.
Lokale Starkregenkarten
Machen Sie sich wasserstark!
Um sich für Starkregen zu wappnen, ist einerseits die Vorsorge wichtig. Gleichzeitig ist es auch unerlässlich zu wissen, wie man im Ernstfall handeln muss, um sich anders zu schützen.
Machen Sie sich wasserstark!
Informationsbroschüre
Wie schützt sich Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein werden auf verschiedenen Ebenen Maßnahmen ergriffen, um sich vor den Auswirkungen eines Starkregenereignisses zu schützen. Neben der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger nehmen auch öffentliche Stellen grundlegende Aufgaben wahr.
Bürgerinnen und Bürger

Grundsätzlich sind Bürgerinnen und Bürger selbst dafür verantwortlich, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ihr Eigentum vor Gefahren durch Starkregen zu schützen. Dieses ist in § 5 Abs. 2 WHG geregelt. Weder Bund, Land noch die Gemeinden haften für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch die Starkregenereignisse hervorgerufen werden.
Nicht nur oberflächlich kann das Wasser in das Gebäude eindringen. Wenn das Kanalnetz durch die Wassermassen eines Starkregenereignisses akut überlastet ist, kann das Wasser unterirdisch über den Kanal zurück an die angeschlossenen Gebäude gedrückt werden - sofern diese nicht durch Rückstauverschlüsse oder andere technische Systeme geschützt sind.
Öffentliche Stellen

Gleichzeitig ist die Bewältigung von Überflutungen aufgrund von Starkregenereignissen eine Gemeinschaftsaufgabe. Bund, Land und Kommunen realisieren im rahmen der Daseinsvorsorge grundlegende planerische und bauliche Maßnahmen.
Im Rahmen der Selbstverwaltung sind Kommunen grundsätzlich dafür verantwortlich, dass Niederschlagswasser auf bebauten oder befestigten Flächen abfließen kann, ohne Schäden zu verursachen. Grundsätzlich müssen Entwässerungssysteme so ausgelegt sein, dass sie häufige Niederschlagsereignisse bewältigen können, die mit einer durchschnittlichen Häufigkeit von einem bis fünf, in Ausnahmefällen auch bis zu zehn Jahren eintreten. Das Kanalnetz kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf Starkregenereignisse ausgelegt werden.