Justiz
Die Rechtsprechung (Judikative) ist neben der Gesetzgebung (Legislative - Landtag) und der ausführenden Gewalt (Exekutive - Landesregierung und -verwaltung) als dritte Gewalt in der Landesverfassung verankert. Die Richterinnen und Richter sind unabhängig von den anderen Gewalten und nur dem Gesetz unterworfen.
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Justizverwaltung in Schleswig-Holstein
Justizverwaltung in Schleswig-Holstein
Zuständigkeit
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Lorentzendamm 35, 24103 Kiel
- E-Mail : Poststelle@jumi.landsh.de
- Telefon : 0431 988-0