Justiz

Die Rechtsprechung (Judikative) ist neben der Gesetzgebung (Legislative - Landtag) und der ausführenden Gewalt (Exekutive - Landesregierung und -verwaltung) als dritte Gewalt in der Landesverfassung verankert. Die Richterinnen und Richter sind unabhängig von den anderen Gewalten und nur dem Gesetz unterworfen.

Letzte Aktualisierung: 21.06.2023

Justizverwaltung in Schleswig-Holstein

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