Kommunales Wettbewerbsrecht
Leistungen der Daseinsvorsorge werden zunehmend von öffentlichen und privaten Unternehmen erbracht und sind zum Teil an erhebliche staatliche Ausgleichszahlungen geknüpft. Das Beihilfen- und das Vergaberecht dient dem Wettbewerb auf nationaler und europäischer Ebene.
Kommunales Wettbewerbsrecht
Kommunales Vergaberecht
Öffentliche Auftraggeber haben bei der Vergabe von Bau, Liefer- und (Dienst-)Leistungsaufträgen das Vergaberecht anzuwenden. Eine Übersicht über die landes-, bundes- und europarechtlichen Bestimmungen zum Vergaberecht finden Sie unter:
schleswig-holstein.de/vergabekammer
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Aufgabe der Nachprüfstelle bei kommunalen Liefer- und Bauaufträgen durch das Referat IV 53 im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport wahrgenommen wird. Bei kommunalen Dienstleistungsaufträgen werden Vergabeprüfungen im Rahmen der Kommunalaufsicht vom Referat IV 32 durchgeführt.
EU-Beihilferecht für Kommunen
Was sind staatliche Beihilfen? Wann liegt ein Vorteil oder eine Begünstigung vor oder wann liegt eine Notifizierungspflicht vor? Antworten finden Sie hier.