Kommunales Haushaltsrecht
Für die kommunale Haushaltswirtschaft gelten bestimmte rechtliche Vorgaben: das kommunale Haushaltsrecht.
Die rechtlichen Vorgaben für die kommunale Haushaltswirtschaft sind in der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie in Verordnungen und zahlreichen Runderlassen geregelt.
Kommunales Haushaltsrecht
Doppisches Haushaltsrecht
Hier finden Sie Informationen zum doppischen Haushaltsrecht: von einer Handreichung mit Basiswissen über die haushaltsrechtlichen Vorschriften bis hin zu zahlreichen FAQ und Mustern, die für die Bilanz, Ergebnisrechnung oder Finanzrechnung genutzt werden können.
Weitere rechtliche Regelungen
Im kommunalen Haushaltsrecht sind weitere untergesetzliche Regelungen zu beachten.
Hinweise und Erläuterungen
Ausführende Hinweise und Erläuterungen sind für das Verständnis des kommunalen Haushaltsrechts hilfreich.
Hinweis zur Barrierefreiheit
Die Unterlagen enthalten möglicherweise Tabellen und Diagramme sind daher nicht barrierefrei. Sollte Ihr Vorleseprogramm die Informationen nicht korrekt wiedergeben, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 0431 988 3109 an Heino Siedenschnur im Innenministerium Schleswig-Holstein.
Begründung zum Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und anderer Gesetze
Begründung zum Doppik-Einführungsgesetz (PDF, 65KB, )
Begründung Kommunalhaushalts-Harmonisierungsgesetz GE (PDF, 161KB, Datei ist barrierefrei)
Erläuterungen für Vorschriften ab dem Haushaltsjahr 2018
Erläuterungen für Vorschriften ab dem Haushaltsjahr 2013
Handreichung über die wesentlichen Ergebnisse aus der Querschnittsprüfung des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein vom 16. Oktober 2009
Eröffnungsbilanzen kommunaler Körperschaften (PDF, 569KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kontakt
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
- Heino Siedenschnur
- E-Mail : heino.siedenschnur@im.landsh.de
- Telefon : +49 431 988 - 3109