Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer
Das Aufkommen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer steht jeweils in einem bestimmten Verhältnis dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zu (Gemeinschaftssteuern).
Rechtliche Grundlagen für die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer
Das Aufkommen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer steht jeweils in einem bestimmten Verhältnis dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zu (Gemeinschaftssteuern). Für die Gemeinden sind die Anteile an den Gemeinschaftssteuern eine wichtige und stabile Einnahmequelle. Das gemeindliche Aufkommen ist in der Anlage 1 des Finanzberichts dargestellt.
- Gemeindefinanzreformgesetz in der derzeit gültigen Fassung
- Landesverordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage vom 2. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 405)
- Landesverordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer vom 2. Dezember 2014(GVOBl. Schl.-H. S. 419)
- Erlass zur Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 9. Januar 2023 (Amtsbl. Schl.-H. Seite 275)