Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer

Das Aufkommen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer steht jeweils in einem bestimmten Verhältnis dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zu (Gemeinschaftssteuern).

Letzte Aktualisierung: 19.12.2025

Rechtliche Grundlagen für die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer

Das Aufkommen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer steht jeweils in einem bestimmten Verhältnis dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zu (Gemeinschaftssteuern). Für die Gemeinden sind die Anteile an den Gemeinschaftssteuern eine wichtige und stabile Einnahmequelle. Das gemeindliche Aufkommen ist in der Anlage 1 des Finanzberichts dargestellt.

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