Elektronisches Grundbuch
Hinweis bzgl. Drittanbietern:
Grundbuchauszüge können nur direkt beim Grundbuchamt beantragt werden. Der Antrag kann entweder schriftlich oder persönlich während der dortigen Geschäftszeiten gestellt werden. Sofern Sie ein Online-Portal zur Beantragung eines Grundbuchauszuges nutzen, handelt es sich hierbei um kostenauslösende Dienstleistungsangebote gewerblicher Drittanbieter. Diese fremden Kosten können zum Teil deutlich über der seitens des Gerichts erhobenen Gebühr von 10,00 € pro unbeglaubigtem Grundbuchauszug liegen.
Nutzungsvoraussetzung:
Das automatisierte Abrufverfahren kann ausschließlich von Personen oder Institutionen genutzt werden, die die gesetzliche Voraussetzungen für die Zulassung erfüllen.
Zulassung zum Automatisierten Abrufverfahren
- Zulassungsverfahren
- Technische Voraussetzungen
- Kosten im Automatisierten Abrufverfahren
- Antrag auf Zulassung (PDF, 140KB, Datei ist barrierefrei)
-
Anforderung von Mitarbeiterkennungen (PDF, 200KB, Datei ist barrierefrei) (Für bereits zugelassene Teilnehmer/innen)
Kontakt und Support
Bei Fragen und Problemen (nicht jedoch für die Anforderung von Grundbuchauszügen; diese beantragen Sie bitte direkt beim Grundbuchamt, siehe obiger Hinweis mit der Schriftart kursiv) wenden Sie sich gerne an das Amtsgericht Kiel, Grundbuchabrufstelle:
0431/6042073
grundbuchabruf@ag-kiel.landsh.de
Ergänzende Informationen
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Lorentzendamm 35, 24103 Kiel
- E-Mail : Poststelle@jumi.landsh.de
- Telefon : 0431 988-0