Ehepaare, die in Schleswig-Holstein leben, erhalten zur 50., 60., 65. und 70. Wiederkehr ihres Hochzeitstages, Altersjubilare bei Vollendung ihres 90. und 100. sowie jedes weiteren Lebensjahres eine vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Glückwunschurkunde. Die Ehrungen bearbeitet die Wohnsitz-Gemeinde.