Das Integrationsamt hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben zu fördern und zu sichern.
Das Landesjugendamt unterstützt und stärkt die Kooperation, Partizipation und Vernetzung in allen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe.
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) ist zuständig für Menschen mit Behinderung, junge Familien, Kriegsopfer, Gewaltopfer, Gesundheitsschutz, Gesundheitsberufe, Arzneimittel, Medizinprodukte und vieles mehr.
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge ist zuständige Ausländerbehörde für die in der Landesunterkunft Haart in Neumünster lebenden Menschen.