Betriebliches Gesundheitsmanagement

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement am SHIBB umfasst entsprechend dem im § 59 MBG vereinbarten Rahmen die Säulen: 

1. Arbeits- und Gesundheitsschutz 

2. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

3. Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

4. Psychosoziales Hilfesystem 

Letzte Aktualisierung: 05.09.2025

Säulenmodell der Landesregierung Schleswig-Holstein
Säulenmodell der Landesregierung Schleswig-Holstein

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement am SHIBB umfasst entsprechend dem im § 59 MBG vereinbarten Rahmen die Säulen:

1. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Für die Umsetzung der Arbeitssicherheit an beruflichen Schulen ist die Schulleitung verantwortlich. Dabei unter­stützen sie der Träger für den äußeren Schulbereich und das SHIBB für den inneren Schulbereich.

Zur Unter­stützung und Beratung bei der Umsetzung der Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stehen die beiden Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Lehrkräfte Heiko Bersch und Mathias Lippisch zur Verfügung. Sie helfen, den Arbeits- und präventiven Gesundheitsschutz auf den Weg zu bringen und einen konti­nuierlichen Verbesserungsprozess zu initiieren.

Heiko Bersch               Tel.: 0431 / 988 9875
Mathias Lippisch        

2. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wenn eine Person innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen erkrankt ist, erhält sie von der Schulleitung ein Angebot für ein BEM(§167 Abs. 2 SGB IX). In allen Fragen zum BEM wenden Sie sich bitte an Friederike Holst oder Annekatrin Krauleidies. Sie beraten und unterstützten im BEM-Prozess.

Alle Gespräche unterliegen der ausdrücklichen Schweige­pflicht.

Annekatrin Krauleidies Tel.: 0431 / 988 9876

Friederike Holst Tel.: 0431 / 988 9732

Weitere Informationen finden Sie hier

3. Betriebliche Gesundheitsförderung

Im Bereich Prävention das BGM-Team z. B. bei der Planung von Schulentwicklungstagen zum Thema Lehrkräftegesundheit und kann durch Impulsvorträge Dienst- oder Personalversammlungen mitgestalten.

Darüber hinaus können Kontakte zu Institutionen im Bereich der Gesundheitsförderung (Landesvereini­gung für Gesundheitsförderung, Krankenkassen etc.) ermöglicht werden. 

Annekatrin Krauleidies Tel.: 0431 / 988 9876

Friederike Holst Tel.: 0431 / 988 9732

Darüber hinaus bietet das Dezernat 4 weitere Unterstützung an.

4. Psychosoziales Hilfesystem

Die beiden durch die Staatskanzlei ausgebildeten An­sprechpersonen bei Sucht und psychischen Auffälligkei­ten, Friederike Holst und Annekatrin Krauleidies, beraten und unterstützen psychisch belastete sowie suchtgefähr­dete oder -kranke Lehrkräfte sowie schulische Führungs­kräfte und Mitarbeitende zum strukturierten Vorgehen bei Suchtauffälligkeiten und im Umgang mit psychisch belasteten Lehrkräften.

Sie fungieren bedarfsweise als Moderatorinnen kollegialer Gespräche im Zusammen­hang mit Erkrankung/Belastung/Sucht.

Annekatrin Krauleidies Tel.: 0431 / 988 9876

Friederike Holst Tel.: 0431 / 988 9732

Weitere Informationen dazu finden Sie hier