Landesbetrieb sorgt für Sicherheit im Luftverkehr
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein sorgt in seinen Funktionen als Luftsicherheitsbehörde und Luftfahrtbehörde nicht nur für die Sicherheit des Luftverkehrs, sondern auch für die Passagier- und Gepäckkontrollen der von den schleswig-holsteinischen Flughäfen Westerland und Lübeck startenden Passagierflugzeuge.
Neben den Verkehrsflughäfen ist der LBV.SH auch für Genehmigung und Aufsicht über dreizehn Verkehrslandeplätze, zwölf Sonderlandeplätze, drei Segelfluggeländer und ungefähr zwanzig Hubschrauberlandeplätze in Schleswig-Holstein verantwortlich. Außerdem stellt er Erlaubnisse und Berechtigungen für Luftfahrzeugführer aus, übt die Aufsicht über die Flugschulen und Rundflugunternehmen aus und ist für den unbemannten Flugbetrieb verantwortlich. Hoch qualifizierte Mitarbeiter des Landesbetriebes sorgen somit in Schleswig-Holstein für einen sicheren Flugbetrieb