Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 02.01.2025

Zuständigkeitsänderung ab 2025!

Ab dem 1. Januar 2025 liegt die Zuständigkeit bei dem Bundesamt für Justiz (BfJ):

Bundesamt für Justiz
Rechtsdienstleistungsregister
Adenauerallee 99 - 103
53113 Bonn

E-Mail:

Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website des BfJ ( www.Bundesjustizamt.de) unter dem Thema "Rechtsdienstleistungsregister".