Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz in Schleswig-Holstein
Zuständigkeitsänderung ab 2025!
Ab dem 1. Januar 2025 liegt die Zuständigkeit bei dem Bundesamt für Justiz (BfJ):
Bundesamt für Justiz
Rechtsdienstleistungsregister
Adenauerallee 99 - 103
53113 Bonn
E-Mail: rdg@bfj.bund.de
Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website des BfJ ( www.Bundesjustizamt.de) unter dem Thema "Rechtsdienstleistungsregister".