Der Gerichtsbezirk
Der Gerichtsbezirk bestimmt den räumlichen Bereich, für den das Landgericht örtlich zuständig ist. Der Gerichtsbezirk des Landgerichts Lübeck umfasst die Gerichtsbezirke der folgenden Amtsgerichte:
- Amtsgericht Ahrensburg
- Amtsgericht Eutin
- Amtsgericht Oldenburg in Holstein
- Amtsgericht Ratzeburg
- Amtsgericht Reinbek
- Amtsgericht Schwarzenbek
Beim Amtsgericht Lübeck handelt es sich um ein Präsidialgericht. Es fällt daher nicht unter die Verwaltung des Landgerichts Lübeck, sondern ist eigenständig.