Strafen werden von Außenstehenden häufig als zu gering empfunden. Vielfach wird etwa auf sozialen Medien eine Bestrafung „aufs härteste“, eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung, oder die Todesstrafe verlangt. Warum verhängen Gerichte dann nicht einfach die „Höchststrafe“?
Das Landgericht Itzehoe hat entschieden, dass auch eine Überweisung mit einem Zahlendreher im Verwendungszweck dazu führen kann, dass die Forderung, auf die gezahlt wurde, erfüllt ist.