Strafen werden von Außenstehenden häufig als zu gering empfunden. Vielfach wird etwa auf sozialen Medien eine Bestrafung „aufs härteste“, eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung, oder die Todesstrafe verlangt. Warum verhängen Gerichte dann nicht einfach die „Höchststrafe“?
Einem Bekannten das Konto für eine Überweisung zur Verfügung gestellt und schon strafbar gemacht. So ging es einem Angeklagten, den das Amtsgericht Bad Segeberg vor kurzem zu einer Geldstrafe verurteilte.
Beim Amtsgericht Bad Segeberg wird am 29.08.2025 das E-Mail-System umgestellt. Aufgrund des Umstellungsprozesses kann an diesem Tag und in den folgenden Tagen die verlässliche Erreichbarkeit des Amtsgerichts Bad Segeberg per E-Mail nicht gewährleistet werden. Bitte kontaktieren Sie uns in Eilfällen – auch – auf anderem Wege, etwa telefonisch oder per Fax. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Beim Landgericht Kiel findet am 28.08.2025 die Migration von Outlook zu Open-Xchange statt.
Probleme bei der Erreichbarkeit per E-Mail können für mehrere Tage nicht ausgeschlossen werden.
In Teil I ging es darum, dass schuldunfähige Personen, von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht, am Ende einer strafrechtlichen Hauptverhandlung zeitlich unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden können. Doch was passiert eigentlich bis zu diesem Zeitpunkt?