Rechtsantragstelle
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Rechtsantragstelle.
Zuständigkeit auf einen Blick
Regelmäßig ist die Rechtsantragstelle desjenigen Gerichts zuständig, zu dessen Verfahren eine Erklärung zu Protokoll abgegeben werden soll.
Rechtsantragstelle spezifisch
Kontaktinformationen auf einen Blick
Informationen zur allgemeinen Erreichbarkeit des Gerichts finden Sie hier.
Für die Rechtsantragstelle (Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz, Familienrecht, Vollstreckungsschutzanträge, Zivilrecht (Klagen etc.) gelten folgende Sprech- und Besuchszeiten:
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
Freitag sowie für die Nachmittagsstunden bis 15:30 Uhr, möglichst nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Zuständigkeit innerhalb der Abteilung:
Montag: 04331 139-252
Dienstag und Freitag (ungerade Wochen): 04331 139-224
Mittwoch und Donnerstag sowie Freitag (gerade Wochen): 04331 139-205
Rechtsantragstelle
Allgemeine Informationen zur Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle dient zur Entgegennahme und Aufnahme von Klagen, Anträgen oder sonstigen Erklärungen, die nach den Verfahrensordnungen zu Protokoll des Gerichts erklärt werden können. Die Tätigkeit der Rechtsantragstelle soll sicherstellen, dass das rechtliche Anliegen der Bürgerinnen und Bürger den in den jeweiligen Prozessordnungen vorgesehenen Erfordernissen entsprechend abgefasst wird.
Die Rechtsantragstelle steht jedermann unabhängig der Einkommensverhältnisse offen. Ausgenommen sind Anträge, für welche das Gesetz die Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vorschreibt.
Im Einzelfall wird darum gebeten, Rücksprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rechtsantragstelle unter den angegebenen Telefonnummer zu halten.