Das Amtsgericht Ratzeburg hat einen Physiotherapeuten wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses verurteilt und dabei ein einjähriges Berufsverbot verhängt.
Strafen werden von Außenstehenden häufig als zu gering empfunden. Vielfach wird etwa auf sozialen Medien eine Bestrafung „aufs härteste“, eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung, oder die Todesstrafe verlangt. Warum verhängen Gerichte dann nicht einfach die „Höchststrafe“?
In Teil I ging es darum, dass schuldunfähige Personen, von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht, am Ende einer strafrechtlichen Hauptverhandlung zeitlich unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden können. Doch was passiert eigentlich bis zu diesem Zeitpunkt?
In der Presse ist es häufig zu lesen: Strafverfahren, bei denen eine Person gehandelt hat, die „schuldunfähig“ ist. In den sozialen Medien löst dies zuweilen Unverständnis aus. Teilweise besteht offenbar der Eindruck, dass eine schuldunfähige Person unverdient ihrer Gefängnisstrafe entgeht. Ist das so?