Der Gerichtsbezirk
Der Gerichtsbezirk bestimmt den räumlichen Bereich, für den das Amtsgericht örtlich zuständig ist.
Allgemein ist das Amtsgericht Norderstedt örtlich zuständig für die folgenden Gemeinden:
- Alveslohe
- Ellerau
- Henstedt-Ulzburg
- Kaltenkirchen
- Norderstedt
- Tangstedt
In Insolvenzsachen ist die Zuständigkeit erweitert auf den Bezirk des Amtsgerichts Bad Segeberg.
Zudem ist das Amtsgericht Bad Segeberg für Landwirtschaftssachen örtlich zuständig, die im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Norderstedt belegen sind.