Rechtsantragstelle
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Rechtsantragstelle.
Zuständigkeit auf einen Blick
Regelmäßig ist die Rechtsantragstelle desjenigen Gerichts zuständig, zu dessen Verfahren eine Erklärung zu Protokoll abgegeben werden soll.
Rechtsantragstelle spezifisch
Kontaktinformationen auf einen Blick
Informationen zur allgemeinen Erreichbarkeit des Gerichts finden Sie hier.
Rechtsantragstelle
Allgemeine Informationen zur Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle dient zur Entgegennahme und Aufnahme von Klagen, Anträgen oder sonstigen Erklärungen, die nach den Verfahrensordnungen zu Protokoll des Gerichts erklärt werden können. Die Tätigkeit der Rechtsantragstelle soll sicherstellen, dass das rechtliche Anliegen der Bürgerinnen und Bürger den in den jeweiligen Prozessordnungen vorgesehenen Erfordernissen entsprechend abgefasst wird.
Die Rechtsantragstelle steht jedermann unabhängig der Einkommensverhältnisse offen. Ausgenommen sind Anträge, für welche das Gesetz die Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vorschreibt.
Im Einzelfall wird darum gebeten, Rücksprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rechtsantragstelle unter den angegebenen Telefonnummer zu halten.