Digitale Fortsetzung des zweiten Fokus-Landesaktionsplans 2022
Mit dem Landesaktionsplan beschreibt Schleswig-Holstein den Weg hin zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
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Der Fokus-Landesaktionsplan wird nun digital und kontinuierlich durch die Landesregierung fortentwickelt. In der untenstehenden Datenbank finden Sie den jeweils aktuellen Umsetzungsstand der Maßnahmen der Landesregierung. Mithilfe der Suchfunktion können Sie die Maßnahmen nach Zielen, Handlungsfeldern, Umsetzungsstand und Zuständigkeiten filtern.
Maßnahmenblatt
Arbeitsgruppe 33 - Bewertung der Ergebnisse - Festlegung von folgenden Maßnahmen
- in normaler Sprache:
Auf Initiative des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung hat die Arbeitsgruppe 33 im Landespräventionsrat Handlungsleitlinien zum Thema "Gewalt, Behinderung und Sexualität" erarbeitet und veröffentlicht. Die Leitlinien richten sich an Wohn- und Werkstätten sowie Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderungen und an diese selbst. Eine Ende 2023 durchgeführte Evaluation sollte die Handlungsleitlinien, insbesondere mit Blick auf die Verbreitung in Wohn- und Werkstätten und beabsichtigten Wirkungen, überprüfen. Die Anfang 2024 zusammengefassten und dargestellten Umfrageergebnisse konnten das ursprüngliche Evaluationsziel nicht vollumfänglich verifizieren. Insofern sieht der Landespräventionsrat zunächst eine Abstimmung mit der Beauftragten für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Geschäftsbereich des MIKWS sowie der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Schleswig-Holsteins zur Klärung der sich aus dem Evaluationsergebnis ergebenen Fragestellungen und den dann sich anschließenden Maßnahmen für angezeigt.
Im Anschluss könnte eine erneute Einberufung der Arbeitsgruppe 33 unter Umständen sinnvoll sein. - in Leichter Sprache:
Diese Maßnahme gehört zum Ziel: Mehr Teilhabe am öffentlichen Leben
Das wollen wir als Innen·ministerium machen:
Menschen mit Behinderungen erleiden sexuelle Gewalt häufiger als Menschen ohne Behinderung.
Wie können wir die Menschen besser schützen?
Eine Arbeits-gruppe hat hierzu Empfehlungen aufgeschrieben.
Die Arbeits-gruppe hat viele Mitglieder.
Zum Beispiel aus
• Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
• Vereinen zum Schutz vor sexueller Gewalt.
• Vereinen zum Schutz von Kindern.
Die Arbeits·gruppe hat Info·hefte für Menschen mit Behinderungen gemacht. Und für Personen, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten. Die Info·hefte wurden auch in Werk·stätten und in Wohn·einrichtungen verteilt.
Menschen mit und ohne Behinderungen sitzen am Tisch reden miteinander.
In den Info·heften steht zum Beispiel:
• Gewalt ist nicht erlaubt.
• So können sich Menschen vor Gewalt schützen.
• Hier können die Menschen Hilfe bekommen.
Die Arbeits·gruppe soll nun prüfen:
• Kennen alle Menschen ihre Rechte?
• Haben alle Menschen die Infos verstanden?
• Müssen wir die Infos besser machen? - link zum Gebärdenvideo:
- 1: Bewusstseinsbildung
3: Arbeit und Beschäftigung
7: Schutz der Persönlichkeitsrechte
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