Digitale Fortsetzung des zweiten Fokus-Landesaktionsplans 2022
Mit dem Landesaktionsplan beschreibt Schleswig-Holstein den Weg hin zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Hinweis zur Barrierefreiheit
Die Exportfunktion für die PDF-Dokumente in der Projektsuche erzeugt keine barrierefreien PDF-Dokumente. Alternativ liegen alle einzelnen Dokumente für die Vorhaben als barrierefreie PDF-Dokumente vor.
Der Fokus-Landesaktionsplan wird nun digital und kontinuierlich durch die Landesregierung fortentwickelt. In der untenstehenden Datenbank finden Sie den jeweils aktuellen Umsetzungsstand der Maßnahmen der Landesregierung. Mithilfe der Suchfunktion können Sie die Maßnahmen nach Zielen, Handlungsfeldern, Umsetzungsstand und Zuständigkeiten filtern.
Maßnahmenblatt
- in normaler Sprache:
Gemeinsam mit der Aktion Mensch werden bis zu vier inklusive Sozialraum-Projekte in Kommunen mit jeweils bis zu 1 Mio. € über 5 Jahre gefördert. Die Aktion Mensch übernimmt die nichtinvestive Förderung der Netzwerkpartner in den Kommunen mit bis zu 500.000 € je Projekt; die Staatskanzlei fördert den investiven Bereich mit bis zu 500.000 € je Projekt aus dem Fonds für Barrierefreiheit, der 2020 um 5 Mio. € zur Unterstützung des Entwicklungsfonds für Innenstädte und Ortszentren unter besonderer Beachtung von Kinderfreundlichkeit und Barrierefreiheit aufgestockt wurde.
- in Leichter Sprache:
Das ist eine übergreifende Maßnahme. Übergreifende Maßnahme heißt:
Die Maßnahme betrifft verschiedene Lebens·bereiche von Menschen mit Behinderungen.
Zum Beispiel die Bereiche:
• Bildung und Arbeit,
• Leben und Wohnen
• und Barriere·freiheit.
Die Maßnahme soll allen Menschen zeigen:
Das wollen wir verändern. So soll es werden.
Vielleicht haben noch mehr Menschen gute Ideen.
Sie können dann ähnliche Maßnahmen machen.
Das wollen wir als Staats·kanzlei machen:
Wir wollen inklusive Orte schaffen. Inklusive Orte bedeutet:
Hier sollen sich Menschen mit
und ohne Behinderung treffen können.
Zum Beispiel
• In der Innen·stadt oder im Bürger·amt
• Auf dem Dorf·platz oder im Sport·verein
An den Orten soll es gute Angebote geben für Menschen mit und ohne Behinderung.
Zum Beispiel:
• Angebote zum Treffen und Kennenlernen
• Angebote zum gemeinsamen Wohnen oder Arbeiten
• Angebote für Freizeit und Bildung
2 Städte und 2 Kreise wurden ausgewählt und können bei den inklusiven Orten mitmachen.
Die Angebote an den Orten sollen so sein: Dass alle Menschen mitmachen können.
Der Verein Aktion Mensch und die Landes·regierung unterstützen die inklusiven Orte. - link zum Gebärdenvideo:
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung;
AG mit Vertretern des Focal Point in der Staatskanzlei und des Landesbeirates zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
- 0: Übergreifende Maßnahmen
1: Bewusstseinsbildung
4: Unabhängige Lebensführung, Bauen und Wohnen
9: Mobilität und Barrierefreiheit
Download
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