Schulrecht von 'A bis Z'
Hier finden Sie Erlasse, Verordnungen und Gesetze, die den Schulbereich betreffen.
Die Dokumente sind alphabetisch sortiert und spiegeln die aktuelle Rechtslage wider. Das Angebot ist kostenlos und ohne Passwort zugänglich.
Tipps für die Suche
Sie erhalten die gewünschte Information auf unterschiedlichen Wegen:
- Über die alphabetische Gliederung: Alle gesetzlichen Regelungen zum Thema "Eltern" finden Sie unter dem Buchstaben „E“ und alles über die "Pflichtstundenverordnung" unter „P“. In besonderen Fällen bieten wir Ihnen die Information auch unter mehreren Buchstaben an – wie "Klassenfahrt", "Schulausflug" und "Lernen am anderen Ort".
Ganztagsschulen
Gastschulabkommen
Gastschulabkommen zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg (PDF, 274KB, Datei ist barrierefrei)
Einen Antrag finden Sie unter Formulare Gastschulabkommen.
Gemeinschaftsschule
§ 43 Schulgesetz - Gemeinschaftsschule
Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO)
Fachanforderungen Fachportal.SH
Vergleichsarbeiten mehr lesen
Zeugnisse mehr lesen
Geschenke
Grundsätzlich gilt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes keine Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile in Bezug auf ihr Amt bzw. ihre Tätigkeit annehmen dürfen. Ausnahmen von diesem Verbot sind sehr restriktiv zu handhaben.
Als allgemein genehmigt gilt jedoch die Annahme von geringwertigen Aufmerksamkeiten bis zu einer Bagatellgrenze von 10 Euro (Anlage 4 Ziffer IV der Anti-Korruptionsrichtlinie Schl.-H.).
Bei Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen mit einem höheren Wert ist im Einzelfall eine Zustimmung zur Annahme vorab schriftlich zu beantragen. Ist die Übergabe eines Geschenkes oder einer Belohnung nicht absehbar gewesen, ist eine nachträgliche Zustimmung unverzüglich einzuholen. Es ist das Antragsformular zu verwenden und an der zuständigen Stelle einzureichen.
Zuständige Stelle ist für die Lehrkräfte im öffentlichen Schuldienst an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, Landesförderzentren und berufsbildenden Schulen die Schulleitung, im Übrigen das Schulamt. Für die Schulleiterinnen und Schulleiter (Dienststellenleitung) ist die zuständige Stelle die Leitung der Allgemeinen Abteilung des für sie zuständigen Ministeriums.
Fotografieren in der Schule (PDF, 27KB, Datei ist barrierefrei)
Geschlechtergerechte Sprache
Gesundheit
siehe Lehrkräftegesundheit
Weitere Informationen finden Sie unter
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Die betrieblichen Ansprechpersonen (BAP) Psyche/Sucht des IQSH/SHIBB
- BG prevent
- Schulpsychologischer Dienst
Handreichung zum Umgang mit pandemiebedingt belasteten Schülerinnen und Schülern mehr lesen
Handlungsanweisungen für Entspannungs- und Achtsamkeitsübungen mehr lesen
Hinweise zu Bildschirmarbeitsplatzbrillen Hinweise zur Erstattung der Kosten von Bildschirmarbeitsplatzbrillen für Lehrkräfte des Landes Schleswig-Holstein (PDF, 193KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Gleichstellungsgesetz
Graecum
Grundschule
§ 41 Schulgesetz - Grundschule
Landesverordnung über Grundschulen
Zeugnisse in der Grundschule und Schulübergangsempfehlung (PDF, 229KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Anmeldung an die weiterführenden Schulen
Vergleichsarbeiten mehr lesen
Förderrichtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Traumapädagogik in Grundschulen mehr lesen