Glossar
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Umsatzsteuer
Für die Erteilung von Bescheinigungen nach § 4 Nr. 21 a bb) UStG sind grundsätzlich die Ministerien in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich zuständig. Danach sind insbesondere zuständig:
- Finanzministerium:
- Steuerberatungsrecht
- FB - Institute für Steuerberatung - Sozialministerium:
- Kita - Justizministerium und Gesundheitsministerium:
- Gesundheitsberufe - Wirtschaftsministerium:
- Aus- und Fortbildung der handwerklichen Berufe
- Aus- und Fortbildung der kaufmännischen Berufe
- Aus- und Fortbildung der Architekten / Ingenieure - Bildungsministerium:
- Musik- und Ballettschulen
- Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler
- Tanzschulen
- Kampfsportschulen - Kulturabteilung im Bildungsministerium:
- Zoologische Gärten
- Theater
- Künstlerin / Künstler
- Museen
- Orchester
Antrag für die Bescheinigungen nach § 4 Nr. 21 a bb) UStG
Informationen und Anträge nur für den Kulturbereich
(Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre (auch Solisten), Museen, botanische Gärten, zoologische Gärten, Tierparks, Archive, Büchereien, Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst, Bühnenregisseure und Bühnenchoreografen)
Allgemeine Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung (PDF, 103KB, Datei ist barrierefrei)
Umsatzsteuergesetz (UStG) / Merkblatt zu § 4 Ziffer 20 a UStG (PDF, 27KB, Datei ist barrierefrei)
Umzugskosten
Unfall
Die Formulare finden Sie auf den Seiten des Dienstleistungszentrums Personal. mehr lesen
siehe auch "Arbeitsunfall" unter Schulrecht mehr lesen