Landeseigene Maßnahmen im Rahmen des EMFAF
Neben den Förderbereichen 'Förderung von Fischereibetrieben', 'Verarbeitung und Vermarktung', 'Infrastruktur, Fischereiforschung und Biodiversität', 'Aquakultur', 'Fischwirtschaftsgebiete' sowie 'Fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere' gibt es auch landeseigene Maßnahmen, für die das Land Mittel verwenden kann.
Verwendung von Mitteln durch das Land Schleswig-Holstein
Neben den oben genannten Förderbereichen setzen Dienststellen des Landes bestimmte Zielsetzungen des Deutschen EMFAF-Programms auch selbst um und verwenden dafür Mittel aus dem EMFAF. Dies geschieht vorrangig in den folgenden Bereichen:
| Maßnahmen | betroffenes spezifisches Ziel EMFAF | aktuell zur Verfügung stehendes Budget |
|---|---|---|
| Umsetzung der Fischereiüberwachung in den Küstengewässern und an Land | 1.4 |
1.402.545 € |
|
Untersuchungen zur Verbesserung der Kenntnisse über die Meeresumwelt, nationale Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie | 4.1 | 604.241 € |
| Programmverwaltung und -begleitung | Technische Hilfe | 1.555.480 € |
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